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Freitag, 19.04.2024

Naturdenkmale in Gladbeck

Rotbuche - Stieleiche©Michael Korn
Rotbuche Zweckel©Michael Korn

Natur und Denkmal, das ist auf den ersten Blick eine widersprüchliche Wortkombination. Natur bedeutet Leben. Unter einem Denkmal stellen sich die meisten ein historisches Gebäude oder eine Statue vor. Wird der Natur ein Denkmal gesetzt? In einer dicht besiedelten Stadt wie Gladbeck kommt der Natur sicherlich eine besondere Bedeutung zu, da ihre Entwicklungsmöglichkeiten in vielen Bereichen stark eingeschränkt sind. Die Menschen entfernen sich ihrer natürlichen Umwelt immer mehr. Naturdenkmale können uns daher die Möglichkeit geben, die Natur wieder zu erleben, besonders in einer Zeit, wo Natur und Umweltschutz als Luxus gelten. Es ist gut, wenn der Stadtmensch schon im Kindesalter diese Zeugen der Vergangenheit und Gegenwart kennt und von den Zusammenhängen ihres Wachsens und Entstehens erfährt.

Erstmals prägte Alexander von Humboldt diesen Begriff in einen Bericht über die Besteigung des Cilla de Caracas in Venezuela. In die praktische Arbeit eingeführt hat ihn dann Hugo Convents, der als Begründer der Naturdenkmalpflege gilt. Das Gesetz spricht heute von Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturkundlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenheit und Schönheit geschützt werden sollen. Durch Gesetz oder Verordnung wurden zunächst nur Bäume nach dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 geschützt. In heutiger Zeit können Quellen, Findlinge, geologische Aufschlüsse und natürlich auch Bäume Naturdenkmale sein.

Findlinge sind Zeugen der Eiszeit. Die Perioden der Eiszeit begannen vor etwa 500 000 Jahren. Die Findlinge wurden mit den Gletschern von Skandinavien aus nach Süden befördert, z. B. im Pleistozän von Nordeuropa nach Norddeutschland. Geologen bezeichnen sie auch als erratische Blöcke. Das heißt für den Laien ausgedrückt, dass ortsfremde Felsblöcke durch ehemalige Vereisung oft Hunderte von Kilometern weit aus ihrem Ursprungsort an ihre heutige Fundstätte transportiert wurden. Diese erdgeschichtlichen Relikte sind ein Indiz für die damalige Ausdehnung und Herkunft von Eismassen. In der Steinzeit waren diese Steine für verschiedene Völker ein heiliges Gut. Die Wertschätzung ging so weit, dass aus ihnen Grabanlagen gebaut wurden. Ferner dienten sie ganz prosaisch auch als Fundamente von Kirchen und Bauernhäusern. Heute zählen sie aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen zu den Naturdenkmalen.

Im Gegensatz zu unseren Baumdenkmalen, die ja fest im Boden verwurzelt sind, werden die Findlinge in unserer Stadt doch oft eher stiefmütterlich behandelt. Trotz vorhandener Schutzbestimmungen im Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen unsere steinigen Gesellen im wahrsten Sinne des Wortes Beine. Fundort und Standort der Findlinge sind leider oft nicht identisch. Vereinzelt halten sich die Eigentümer auch berufen trotz Verbote diese Steine durch Steinmetze gestalterisch bearbeiten zu lassen. Der Findling im Wittringer Wald ist ein negatives Beispiel für die so oberflächliche Behandlung unserer Relikte aus der Eiszeit. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen, die Herr des Verfahren ist, aus fachlichen Gründen die Ausweisung von Findlingen im Gladbecker Stadtgebiet verweigert.

Die ersten Naturdenkmallisten für Gladbeck wurden vom damaligen Oberbürgermeister am 27. Juni 1936 erlassen. Nach der kommunalen Neugliederung und Zuordnung Gladbecks zum Kreis Recklinghausen wurde eine Neufestsetzung der Naturdenkmale im Kreisgebiet erforderlich. Der Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat schon 1978 darüber beraten und das Ergebnis der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen zugeleitet, doch es bewegte sich zu diesem Thema sehr wenig. Das änderte sich mit der Offenlegung des Landschaftsplans Gladbeck im Entwurf von 1989. Es gab die Möglichkeit, die Naturdenkmallisten zu überarbeiten und auch durch Neufestsetzungen zu erweitern. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Landschaftsplan nur für den Außenbereich gilt, also außerhalb bebauter Ortschaften. Innerhalb bebauter Ortschaften gelten Sonderregeln nach Baugesetzbuch. Allgemein jedoch lässt sich feststellen, dass für die Überprüfung der Naturdenkmallisten zu wenig getan wird. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen ist zwar vom Personalbestand her gering bestückt, vielleicht auch teilweise überfordert durch die anfallende Arbeit, aber leider hat der außenstehende Beobachter den Eindruck, dass sich überhaupt nichts tut. Im Kreis gibt es insgesamt 146 Objekte, die als Naturdenkmale im Sinne des Landschaftsgesetzes des Landes Nordrhein Westfalen ausgewiesen werden.

2001 wurde der Landschaftsplan Gladbeck rechtskräftig und bescherte der Stadt Gladbeck im Außenbereich acht Naturdenkmale und sechs innerhalb bebauter Ortschaften. In Gladbeck wurden ausschließlich Bäume ausgewiesen: - eine Hainbuche an der alten Mühle in der Nähe von Schloss Beck, - eine Stieleiche südlich der Breiker Höfe, - eine Traubeneiche und Eibe (Ammenpflanzung) an der Forststraße, - zwei Linden an der Uechtmannstraße, - eine Esche an der Bergstraße, - eine Stieleiche am Quälingsbach, - westlich des Gutes Klaphecke in Rentfort eine Stieleiche und Rotbuche, - eine Rotbuche an der Pestalozzischule in Zweckel, - am Bernskamp in der Nähe der Musikschule Gladbeck eine Blutbuche und eine Rotbuche, - an der Arenbergstraße in Zweckel drei stattliche Blutbuchen, - und eine Stieleiche an der Harsewinkelstraße am Wittringer Wald, - vor der Villa Küster an der Buerschen Straße zwei Blutbuchen, wovon eine 2010 wegen Pilzbefalles leider gefällt werden musste, - im Garten der Küster-Villa ein prächtiger Feldahorn.

Michael Korn